: Völlig pleite: Keine Zwangsvollstreckung
Hanau (dpa) – Ein Schuldner, der zeitlebens keine Chance hat, einen Kredit zu tilgen oder die Zinsen dafür zu zahlen, braucht sich auch keine Pfändungen mehr gefallen zu lassen. Mit diesem Tenor erklärte das Landgericht Hanau den Vollstreckungsbescheid einer Bank gegen eine Rentnerin für unzulässig. Sie hatte seit 1982 bereits das Vierfache ihres ursprünglichen Kredits an die Bank zurückgezahlt. Die Frau schuldet der Bank heute immer noch mehr als die ursprüngliche Kreditsumme, und ihre Schulden erhöhten sich trotz regelmäßiger Pfändungen immer weiter.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen