Vodafone abgemahnt: Grenzenlos irreführend
Vodafone täuscht die Verbraucher: Die Verbraucherzentrale mahnt den Mobilfunker wegen unlauterem Wettbewerb ab. Und Aktivisten rufen zum Boykott auf.
BERLIN taz | „Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“ – so soll Vodafone seinen Smartphone-Tarif „Red M“ künftig nicht mehr bewerben. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Nummer zwei auf dem deutschen Markt jetzt wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt hat. Der Vorwurf: Der Mobilfunker biete mit dem Tarif keinen vollwertigen Internetzugang an und täusche folglich die Verbraucher.
„Erst nach Lektüre eines 11-seitigen Infofaxes wird klar, dass sogenannte Peer-to-peer-Verbindungen (P2P) im Red-M-Tarif nicht enthalten sind“, sagt Bianca Skutnik vom vzbv. Mit dem Werbeslogan werde jedoch der Eindruck erweckt, der Kunde könne mit der Internetverbindung nach seinen Bedürfnissen umgehen. Bei Festnetzanschlüssen ist eine solche Einschränkung nicht üblich.
Für den Verbraucher bedeutet die klein gedruckte Einschränkung beim Tarif „Red M“ konkret: Wer beliebte P2P-Dienste wie Filesharing (Tauschbörsen) oder auch bestimmte Chatprogramme auf seinem Smartphone nutzen will, muss zahlen: Anders als beim heimischen DSL-Anschluss kostet dies trotz gebuchter Internetflatrate 9,95 Euro pro Monat extra.
„Wenn man sich mal ansieht, wie das Internet eigentlich funktioniert, kriegt man mit solchen Tarifen im Grunde gar kein echtes Internet“, sagt Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft. Schon vergangenen November hatten die Internetaktivisten zum Boykott von Vodafone aufgerufen, weil viele Smartphone-Verträge Funktionen einschränken und dem Kunden zum Teil gar ganz allgemein „Computer-zu-Computer-Verbindungen“ untersagten – damit gemeint sein könnten nicht nur Tauschbörsen und Chatprogramme, sondern jegliche Form der Internetkommunikation.
Netzagentur prüft
Eine Untersuchung der europäischen Regulierungsbehörde Berec (hier als pdf) kam 2012 zum Schluss, dass EU-weit zahlreiche Anbieter Funktionen wie P2P-Verbindungen oder Internettelefonie vertraglich untersagen oder technisch unterdrücken. Wie viele klein gedruckte oder sogar versteckte Einschränkungen es bei deutschen Tarifen gibt, will die Bundesnetzagentur Mitte des Jahres veröffentlichen.
Vodafone bestätigte den Eingang der Abmahnung per Mail, mögliche Konsequenzen will man jedoch erst noch prüfen. Laut vzbv hat das Unternehmen bis Anfang März Zeit, die Werbung für den Tarif „Red M“ zu ändern und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Vodafone dies verweigern, wollen die Verbraucherschützer Klage einreichen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren
Tod des Fahrradaktivisten Natenom
Öffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt
Wahlprogramm der FDP
Alles lässt sich ändern – außer der Schuldenbremse
Energiewende in Deutschland
Erneuerbare erreichen Rekord-Anteil
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“