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VoBo-Prozeß vertagt

■ Volkszählungsgegner legte Widerspruch gegen Bußgeldbescheid ein / Bescheid vom falschen Amt verhängt

VoBo-Prozeß vertagt

Volkszählungsgegner legte Widerspruch gegen Bußgeldbescheid ein / Bescheid vom falschen Amt verhängt

Es kam nicht nur der Volkszähler, sondern auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 1.500 Mark. Die soll Peter Rassmann vom Volkszählungs-Informations-Büro bezahlen, weil er presserechtlich verantwortlich für ein vierseitiges Informationsblatt zum Volkszählungsboykott zeichnete.

Weil Rassmann Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, wird nun im Amtsgericht Tiergarten über die Gültigkeit des Bußgeldbescheides verhandelt. Rassmanns Anwalt Olaf Franke beantragte zu Beginn des Verfahrens, mit Bezug auf ein in Herford ergangenes Amtsgerichtsurteil, das Verfahren einzustellen. Weil, so der Tenor des Trips durch diverser Statistiken, Volkszählungsgesetze und Durchführungsverordnungen, die Volkszählung vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und die Boykottbewegung sich ebenfalls im ganzen Bundesgebiet dagegen gewehrt habe, sei das Statistische Landesamt in Berlin-West gar nicht für die fälligen Sanktionen gegen Ungehorsame zuständig. Das vom Landesamt für Statistik verordnete Bußgeld sei von einer unzuständigen Behörde verhängt worden. Zudem verstoße die Praxis der verschiedenen Statistischen Landesämter, Bußgelder in unterschiedlichen Höhen festzulegen, gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes. Der Richter will den Antrag bis zum 22. Juni bedenken.WvB

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