: Visumpflicht für Polen fällt
■ Bundesrat stoppt Reisebeschränkungen
Bonn (adn) — Die Visumpflicht für Polen bei einem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten kann zum 1.Januar 1991 aufgehoben werden. Der Bundesrat hat am Freitag einer entsprechenden Rechtsverordnung zugestimmt, in der auch die Einreisebedingungen für Bürger weiterer Staaten geregelt werden. Die bisherige Visumpflicht für Polen kann allerdings nur aufgehoben werden, wenn bis zur Verkündung der Verordnung die notwendigen Abstimmungen mit den Beneluxstaaten und Frankreich — den Vertragspartnern des Schengener Abkommens zur Abbau der Grenzkontrollen — abgeschlossen sind. Mit seinem Beschluß setzte sich das Plenum des Bundesrates über eine vom Innenausschuß unterstützte Empfehlung hinweg, die Visumpflicht für polnische Staatsangehörige bei Kurzaufenthalten zunächst beizubehalten, weil ein Anstieg der Zahl der Asylbewerber zu befürchten sei.
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