■ HOOLIGAN: Viereinhalb Jahre für brutalen Schalke-Fan
Saarbrücken/Karlsruhe (dpa) — Ein 24jähriger Fußballfan aus Mönchengladbach muß wegen Körperverletzung mit Todesfolge endgültig für viereinhalb Jahre hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat damit die Revision des verurteilten Angeklagten als unbegründet verworfen. Der 24jährige war im März dieses Jahres für schuldig befunden worden, im September 1988 nach dem Zweitliga-Fußballspiel 1. FC Saarbrücken gegen Schalke 04 einen 20jährigen Saarbrücker mit einem Knüppel so schwer am Kopf verletzt zu haben, daß er sechs Tage später starb.
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