: Vier Jahre Haft für Neonazi Möbus
ERFURT ap ■ Der als „Satansmörder“ bekannt gewordene Neonazi Hendrik Möbus ist wegen Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung und der Verunglimpfung Toter zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Sein mitangeklagter Bruder Ronald erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Hendrik Möbus hatte mit zwei Mitschülern 1993 den 15-jährigen Sandro Beyer ermordet. Er kam 1998 wegen „günstiger Sozialprognose“ auf Bewährung frei, zeigte aber kurz darauf bei einer rechten Veranstaltung öffentlich Nazisymbole. In Interviews brüstete er sich mehrfach des Mordes und schmähte sein Opfer als „unwertes Leben“ und „kleinen dreckigen Christen“.