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VideoüberwachungGericht soll entscheiden

Ob es ein Volksbegehren zu mehr Videoüberwachung in Berlin gibt, wird voraussichtlich das Landesverfassungsgericht entscheiden. Laut Innensenator Andreas Geisel (SPD) ist seine Verwaltung nach über sechsmonatiger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass Teile des Volksbegehrens nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Das Gesetz sehe für diesen Fall vor, dass der Senat das Begehren dem Verfassungsgericht vorlegt, sagte Geisel am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Am 19. Februar hatte die Initiative für Videoüberwachung mit dem Namen „Sicherheit in Berlin“, deren prominenteste Akteure Neuköllns Ex-Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) und der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann sind, über 25.000 Unterstützerunterschriften eingereicht. Am 21. März erklärte die Innenverwaltung davon 21.028 für gültig, nötig waren 20.000. (sta)

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