Video der Woche: Essen mit Nazis
Das linke Video-Kollektiv „Leftvision“ hat den Youtube-Klassiker „How Animals eat their food" interpretiert. Die Tiere müssen jetzt im Beisein von Nazis futtern. Warum?
Zwei junge Männer sitzen am Esstisch, einer davon ist Nazi. Der andere fragt: „Wie verhalten sich Tiere, wenn sie mit Nazis essen?“ Und gibt selbst die Antwort, in dem er in animalische Rollen schlüpft – etwa in die eines Wals, eines Flamingos oder Nashorns - und zur Nahrungsaufnahme schreitet.
Der vom Medienkollektiv Leftvision produzierte Clip „How Animals eat with Nazis“ ist ein Remake des Video „How Animals eat their food“. Dieses war lange ein Youtube-Hit und konnte schon mehr als 55 Millionen Klicks generieren.
Leftvision ist linkes Internetfernsehen mit klarer Aussage. Seit 2009 produzieren seine Mitglieder Videos mit Berichten, Interviews und satirischen Beiträgen zu Themen, die ansonsten wenig Aufmerksamkeit in den Mainstream-Medien erhalten. Nun haben sie sich also an der Adaption eines Internet-Memes versucht.
Empfohlener externer Inhalt
Doch welche Botschaft will Leftvision mit „Wie verhalten sich Tiere, wenn sie mit Nazis essen" mitteilen. Zumindest das kommt rüber: Tiere scheinen ihre, hier etwas grob imitierten Fressattacken keiner Veränderung zu unterziehen, wenn auf einmal Nazis mit am Tisch sitzen.
Die mögliche politische Aussage erschließt sich nicht und wird seitens des Video-Kollektivs nicht erklärt. Auch nicht auf Anfrage eines Facebooknutzers unter dem Post vom 26. April. Auch taz.de konnte die MacherInnen leider nicht erreichen.
Auf dem Esstisch stehen in den einzelnen Tierszenen Wimpel mit Symbolen von Nazi-Organisationen: Vielleicht zielt Leftivision darauf, den ZuschauerInnen diese Symbole kenntlich zu machen. Das kann wichtig sein, um Nazis in der Öffentlichkeit identifizieren zu können.
Knapp über 3.000 Klicks hat das antifaschistisch gewendete Meme bereits bekommen, davon mindestens 15 von taz.de - allein, um sich zu vergewissern, dass die Botschaft des Videos nicht missverstanden wurde. Bildungsauftrag erfüllt?
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