piwik no script img

VerwaltungReform verstößt gegen Verfassung

Die bei der geplanten Verwaltungsreform bislang vorgesehene Einigungsstelle zwischen Senat und Bezirken ist aus Sicht der Justizverwaltung verfassungsmäßig problematisch. Nach ihrer Ausführung im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses trägt allein der Senat für das, was in der Stadt und eben auch in den Bezirken vor sich geht, die Verantwortung. Sollten Entscheidungen nicht von ihm, sondern von der Einigungsstelle getroffen werden, sei das „nicht mit Artikel 67 der Landesverfassung vereinbar“. Das werde auch dadurch nicht aufgewogen, dass das Parlament, wie derzeit geplant, die Mitglieder dieser Einigungsstelle wählt. Wolle man etwas anderes, sei keine Verwaltungs-, sondern eine Verfassungsreform nötig. Die Grünen hingegen drängen, dass die Einigungsstelle das letzte Wort hat. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) beschrieb die Lage so: „Der Abstimmungsprozess ist noch nicht ganz abgeschlossen.“ (sta)

kommentar

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen