■ Verurteilt: DDR-Staatsanwältin
Berlin (dpa) – Wegen Rechtsbeugung in elf Fällen sowie Freiheitsberaubung hat das Berliner Landgericht gestern eine DDR- Staatsanwältin zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer hat die DDR-Anklägerin an der Verfolgung Unschuldiger mitgewirkt. Die 60jährige Juristin muß außerdem 2.500 Mark Buße zahlen. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, weil sich die Justiz nicht von Rachegedanken leiten lassen will. Der Angeklagten wurde zugute gehalten, daß sie in ein totalitäres System eingebunden gewesen sei, an das sie geglaubt habe.
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