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Verurteilt, aber ohne Strafe

AMSTERDAM dpa ■ Wegen Beihilfe zur Selbsttötung ist gestern ein Arzt von einem Amsterdamer Gericht schuldig gesprochen worden, obwohl aktive Sterbehilfe durch Mediziner in den Niederlanden gesetzlich zugelassen ist. Das Gericht verhängte aber keine Strafe gegen Philip Surtorius aus Haarlem.

Der Hausarzt hatte 1998 dem damals 86 Jahre alten, lebensmüden Senator Edward Brongersma auf dessen Wunsch ein tödliches Getränk gegeben. Er habe aus großem Mitgefühl mit seinem Patienten gehandelt, stellte das Gericht fest. Weil im Fall des Politikers aber kein aussichtsloses und unerträgliches Leiden vorlag, hätte er sich um andere Hilfe bemühen müssen.

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