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Vertreibungsdruck gilt nicht mehr

■ Bremens Sozialsenator Scherf greift Vetriebenengesetz an: Deutschtum muß auch erkennbar sein

Bremen (taz) - Bremens Noch-Sozialsenator Henning Scherf und sein Krisenstabsleiter in Sachen Aus- und Übersiedler, Christoph Hoppensack, preschen erneut voran in der Diskussion um die unablässig weiter Zuwandernden: Bremen wird ab sofort keine Vertriebenenausweise mehr an polnische Staatsbürger ausstellen, die ihre „Deutschstämmigkeit“ lediglich durch Registrierung ihrer Vorfahren in der sogenannten Volksliste3 belegen können.

Mit der vorgestern noch in Angriff genommenen Dienstanweisung an seine Verwaltungsbeamten hofft Scherf, die Zahl der Aussiedler mit Vertriebenenstatus (der den Zuwanderern u.a. Unterbringung auf Staatskosten und sofortigen Zugriff auf Sozialleistungen wie Arbeitslosenhilfe sichert) drastisch zu reduzieren: „Rund 40 Prozent aller Aussiedler in Bremen würden nach unseren bisherigen Erfahrungen keinen Vertriebenenausweis mehr bekommen“, vermutet der Senator.

Bei Menschen, die nach dem 8. Mai 1945 geboren sind, oder deren Eltern oder Großeltern zwischen 1939 und 1945 zwangsweise „germanisiert“ (und so in der 3. Abteilung der Volksliste registriert) wurden, könne man nicht mehr von einem generellen Vertreibungsdruck ausgehen, wie ihn das Vertriebenengesetz als ein Kriegsfolgerecht vorsieht. Die Bremer Verwaltungsbeamten sind deshalb fortan angewiesen, den sogenannten „Bekenntniszusammenhang“ der Antragsteller zu überprüfen: Nur wenn die deutsche Volkszugehörigkeit eindeutig erkennbar ist (durch Namen, Sprache o.ä.), könne künftig ein Vertriebenenausweis ausgestellt werden.

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