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Verträgt die Umwelt dieses Gesetz?

Bonn (ap) - Große öffentliche oder private Bauprojekte müssen künftig vor ihrer Genehmigung daraufhin überprüft werden, wie sie sich auf die Umwelt auswirken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett unter Vorsitz von Bundeskanzler Kohl am Mittwoch in Bonn verabschiedet.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung gilt für umwelterhebliche Großprojekte von Kraftwerken über Raffinerien, Hüttenwerke, Chemieanlagen und Massentierhaltungen bis hin zu Nuklearanlagen, Flughäfen und Autobahnen. Über die EG -Richtlinie hinaus sollen in der Bundesrepublik auch Anlagen zum fabrikmäßigen Einsatz der Gentechnik einbezogen werden. Zur Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen insgesamt 16 Bundesgesetze geändert werden.

Vor der Bundespressekonferenz wies Töpfer darauf hin, daß das Gesetz nur das Verfahren regele, nicht aber Richtlinien oder Kriterien für die Bewertung der Prüfungsergebnisse und die daraus zu ziehenden Konsequenzen enthalte. Das liege im Ermessen der jeweiligen Genehmigungsbehörde, die aber wegen der vorgeschriebenen öffentlichen Erörterung unter einem Beweis- und Argumentationszwang stehe. Er sei überzeugt, daß sich dies positiv auswirken werde.

Kritik erntete der Minister aus den Reihen von SPD, Grünen und Umweltschutzverbänden. Der stellvertretende SPD -Fraktionsvorsitzende Harald Schäfer sprach von Etikettenschwindel und einer Minimallösung. Für die Grünen meinte deren Umweltpolitiker Wilhelm Knabe, Töpfer sei vor machtvollen Interessengruppen zurückgewichen. Von einer europäischen Vorreiterrolle könne nicht die Rede sein. Der Bund für Umwelt und Naturschutz erklärte, Töpfers angekündigter „Königsweg vorsorgender Umweltpolitik“ habe sich als Holzweg erwiesen.

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