: Verteidiger fordert sieben Jahre Haft für Kuron
Düsseldorf (ap) — Im Düsseldorfer Prozeß gegen den ehemaligen Verfassungsschützer und DDR-Topagenten Klaus Kuron hat die Verteidigung für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert. Kuron habe sich der geheimdienstlichen Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall und der Bestechlichkeit schuldig gemacht, sagte der Verteidiger Werner Leitner. Den von der Bundesanwaltschaft erhobenen Vorwurf des schweren Landesverrates wies der Rechtsanwalt dagegen zurück. Der Doppelagent habe die äußere Sicherheit der Bundesrepublik nie gefährdet. Die Anklage hatte 13 Jahre Haft gefordert. Kuron selbst bat in seinem Schlußwort die durch seinen Verrat geschädigten Agenten unter Tränen um Verzeihung. Mit seiner Selbstenttarnung habe er einen „Schlußpunkt am Ende seines Irrweges“ setzen wollen, sagte der ehemalige Agent.
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