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Archiv-Artikel

Verstümmelung gilt nicht

Osnabrück dpa ■ Die Genitalverstümmelung von Frauen in Afrika kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück nicht als politische Verfolgung angesehen werden. Eine Nigerianerin hatte ihren Asylantrag mit der Angst vor einer Genitalverstümmelung begründet. In einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil entschied das Gericht, dass der Frau kein Bleiberecht zustehe, weil sie ihr Heimatland nicht wegen politischer Verfolgung verlassen habe (Az.: 5 A 69/04). Allerdings sei der Frau Abschiebungsschutz zu gewähren. In der Rechtsprechung sei die Frage, ob Genitalverstümmelung bei Frauen eine politische Verfolgung darstelle, nicht abschließend geklärt, so das Gericht.