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Verstoß gegen die Beförderungspflicht

■ betr.: „Taxifahrer gegen mehr Taxis“, taz vom 15. 8. 96

Allzu „schwierig“ kann die „Situation des Gewerbes“ nicht sein, denn sonst wären nicht reihenweise Taxifahrer zu bequem, ihren Hintern aus ihren schmucken Mercedes-Limousinen zu lupfen, um einen Rollstuhl im Kofferraum zu verstauen.

Als ich kürzlich bei beginnendem Regen versuchte, am Theodor-Heuss-Platz ein Taxi zu bekommen, gaben hintereinander drei Fahrer Gas, als ihnen klar wurde, daß nicht mein Begleiter, sondern ich mit meinem (Falt-)Rollstuhl mitfahren wollte.

Beim dritten Taxi wurde es sogar gefährlich, als der Fahrer die bereits geöffnete Beifahrertür ohne ein Wort zu sagen plötzlich mit Gewalt zuzog und davonfuhr, noch während ich den Türgriff in der Hand hatte. Um ein Haar wäre ich zwischen Bordstein und Taxi geraten.

Von dem gewalttätigen Taxifahrer einmal abgesehen, scheinen Verstöße gegen die gesetzliche „Beförderungspflicht“ an der Tagesordnung zu sein, und zwar nicht nur bei Rollstuhlbenutzern. Dies bestätigte jedenfalls der zuständige Sachbearbeiter beim „Taxibüro“ des Landeseinwohneramtes, als ich mich erkundigte, bei wem ich „Serviceleistungen“ der geschilderten Art aktenkundig machen könnte.

Also, wie schwierig ist die Situation des Gewerbes wirklich, und gegen wen zielt der Protest einiger (welcher?) Taxifahrer?

Solange noch nicht einmal alle zahlenden Gäste, also auch Rollstuhlbenutzer, mitgenommen werden, kann die Konkurrenz wohl nicht allzu heftig sein.

Auffallend ist im übrigen, daß ausgerechnet diejenigen, über die sich der Futterneid der „alteingesessenen“ Taxifahrer regelmäßig ergießt, nämlich die (studentischen) Aushilfsfahrer und die Ausländer, nach meinen Erfahrungen besonders entgegenkommend und hilfsbereit sind, wenn ich mit meinem Rollstuhl am Straßenrand stehe und winke. Selbst bei Regen. Klaus Fischbach

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