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Verstoß gegen das ParteiengesetzHohe Strafzahlungen für Saar-Parteien

Futsch sind sie, die schönen Scheine Foto: dpa

BERLIN/SAARBRÜCKEN | Wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz müssen Grüne, SPD, CDU und FDP im Saarland Strafzahlungen leisten. Die Parteien hätten gegen das Verbot verstoßen, Spenden oder geldwerte Leistungen von ihren jeweiligen Fraktionen vor der Landtagswahl 2009 anzunehmen, teilte die Bundestagsverwaltung gestern in Berlin mit. Die Bescheide sehen für die Grünen Sanktionen in Höhe von knapp 117.000 Euro vor. Die SPD muss gut 35.000 Euro, die CDU fast 23.000 Euro und die FDP rund 2.300 Euro zahlen. (dpa)

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