Versorgungsausgleich im Scheidungsfall: Betriebsrente für die Ex

Bei Betriebsrenten erhält die Ex ein eigenes Konto. Justizministerin Zypries: Geschiedene Frauen, die während der Ehe auf einen Job verzichtet haben, werden profitieren.

Die Gesetzesänderungen "beseitigen jahrzehntealte Defizite, unter denen Frauen gelitten haben" - wenn man nicht gemeinsam den Lebensabend begeht. Bild: dpa

BERLIN taz Anwälte haben die Neuregelung des sogenannten Versorgungsausgleichs begrüßt. Demnach soll in Zukunft die Altersvorsorge für geschiedene Frauen gestärkt werden. Die Gesetzesänderungen "beseitigen jahrzehntealte Defizite, unter denen Frauen gelitten haben", erklärte die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Jutta Wagner. Die Bundesregierung hatte am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, nachdem Ansprüche auf Altersversorgungen im Falle der Scheidung anders aufgeteilt werden.

Die Reform betrifft vor allem Anwartschaften auf Betriebsrenten und private Renten. Künftig sollen alle Ansprüche auf Altersvorsorge, die Männer und Frauen während der Ehezeit erworben haben, zum Zeitpunkt der Scheidung gesplittet werden. Dies bedeutet, dass etwa eine Frau, die sich um die Kinder gekümmert und wenig gearbeitet hat, zum Zeitpunkt der Scheidung die Hälfte der Ansprüche, die ihr Mann beispielsweise in einer Betriebsrente erworben hat, zugesprochen bekommt. Beim Versicherungsträger erhält sie ein eigenes Konto. Die Anwartschaft des Mannes vermindert sich entsprechend. Gleiches gilt für eine private Rentenversicherung.

Bisher konnten Ansprüche aus betrieblicher und privater Rente oft erst zum Zeitpunkt des Ruhestandsbeginns von der Geschiedenen geltend gemacht werden. Für Exfrauen, die schon jahrelang keinen Kontakt mehr zum Mann hatten, war es dann aber oft zu mühsam, sich erneut mit ihrem verflossenen Gatten auseinanderzusetzen, um ihren Anteil etwa aus einer betrieblichen Rente einzufordern. "Manchen Frauen musste ich regelrecht Mut machen, ihren Anspruch dann auch wahrzunehmen", erzählt Wagner.

Bislang galt zudem die Regel, dass zum Zeitpunkt der Scheidung während der Ehezeit erworbene Ansprüche aus unterschiedlichen Versorgungen gegeneinander verrechnet werden konnten. Um diese Ansprüche vergleichbar zu machen, rechnete man sie in fiktive Anwartschaften gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung um. Die Wertedifferenz wurde dann bei Ruhestandsbeginn von den Rentenkassen ausgezahlt. Da die gesetzliche Rente bei gleichem Kapitaleinsatz aber am Ende weniger Geld ergibt als eine private Altersvorsorge, resultierten daraus - meist für die Frauen - erhebliche Nachteile. Diese Art der wechselseitigen Verrechnung wird nun überflüssig.

"Vor allem der Ehepartner, der im Interesse der Familie ganz oder teilweise seine eigene Erwerbsarbeit zurückstellt, wird von der Reform profitieren, gerade bei langjährigen Ehen. Das sind häufig die Frauen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Bagatellausgleiche" mit sehr geringen Ansprüchen sollen allerdings nicht vorgenommen werden. Unternehmer befürchten dennoch einen höheren Bürokratieaufwand durch das neue Gesetz, das im nächsten Jahr in Kraft treten soll.

Bei der Aufteilung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich durch das Gesetz nichts. Hier werden zum Zeitpunkt der Scheidung die erworbenen Anwartschaften zwischen den Ehegatten gesplittet und anteilig beispielsweise dem Rentenkonto der Frau gutgeschrieben. Auch Kapitallebensversicherungen werden wie bisher nach dem Zeitwert aufgeteilt.

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