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Versorgungsamt muß nachzahlen

Das Bremer Versorgungsamt muß für ein in Argentinien lebendes Kriegsopfer rund 100.000 Mark Rente nachzahlen. Wie der Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer (VdK) gestern mitteilte, hob das Landessozialgericht Bremen (LSG) diesbezüglich ablehnende Verwaltungsbescheide auf. Der 81jährige argentinische Staatsbürger hatte sich als Pilot der deutschen Wehrmacht ein Lungenleiden zugezogen. Sein Rentenantrag von 1990 war aber sowohl vom Versorgungsamt als auch vom Bremer Sozialgericht in erster Instanz abgelehnt worden. Das LSG erkannte dagegen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 80 Prozent als Folge des Kriegsdienstes an. dpa

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