piwik no script img

Archiv-Artikel

in kürze SCHULDLOS BEI UNFALL Versicherung zahlt voll

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Autobesitzern nach unverschuldeten Unfällen: Die Versicherungen der Verursacher müssen künftig die Reparaturkosten einer Werkstatt auch dann voll erstatten, wenn der Besitzer das Auto selbst repariert (Az: BGH VI ZR 393/02). (ap)