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■ ArbeitsrechtVersetzung bei Streit

Kassel (dpa) – Bei Streitigkeiten innerhalb einer Abteilung darf der Arbeitgeber Beteiligte auf gleichwertige Stellen versetzen. Dies sei im sogenannten Direktionsrecht enthalten, mit dem das Arbeitsverhältnis näher bestimmt werde, entschied das Bundesarbeitsgericht.(Az.: 5 AZR 1031/94)

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