piwik no script img

■ TelegrammVerschleppung durch Stasi nicht verjährt

Berlin (dpa) – Stasi-Mitarbeiter dürfen wegen der Verschleppung von Bundesbürgern in die DDR bestraft werden. Das hat der Bundesgerichtshof gestern in Berlin entschieden. Die Strafverfolgung sei nicht verjährt, hieß es in dem Urteil. Nun muß das Landgericht über einen ehemaligen Stasi-Hauptmann erneut verhandeln, der 1995 wegen der Entführung eines bundesdeutschen Geheimdienstmitarbeiters im Jahr 1955 vom Vorwurf der Anstiftung zur Freiheitsberaubung freigesprochen worden war.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen