: Versammlungen erlaubt
Berlin - In der DDR sind Versammlungen künftig ohne besondere Genehmigung möglich. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete die DDR-Volkskammer am Mittwoch. Friedliche Versammlungen wie die der vergangenen Monate sollten nicht mehr durch ein Antragsverfahren reglementiert werden, betonte Innenminister Lothar Ahrendt (PDS) vor dem Parlament. Verboten werden sollen allerdings Versammlungen, bei denen Kriegspropaganda betrieben und zu rassistischen, nationalistischen oder faschistischen Aktionen aufgerufen wird. Das Verbot soll auch für Versammlungen gelten, wo zum Mord angestiftet wird.
Im Gesetz enthaltene Bestimmungen zur Bannmeile um den Sitz des Parlaments sei eine Kann-Bestimmung, betonte der Minister.
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