: „Verrat am Kindeswohl“
betr.: „Ich hätte gerne gehört, dass ich existiere“ von Heide Oestreich, „Sorge und Recht“ von Anita Blasberg, taz Magazin vom 13. 12. 03
Der Artikel von Heide Oestreich beschreibt eine Beziehungssituation, bei der es unmöglich ist, sie von außen zu beurteilen. Doch gibt es eine hohe Anzahl von hochstreitigen Fällen, in denen nachweislich Gewalt und Psychoterror des Exmannes gegen die Frau und oftmals sexueller Missbrauch am Kind vorliegen, und die Frauen dennoch mit allen Mitteln gezwungen werden, Umgang zu ermöglichen. Viele solcher Fälle haben wir in unserem Buch: „Verrat am Kindeswohl. Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen“ (Heiliger/Wischneski 2003) dokumentiert. Es ist oftmals ein Horror und politisch-gesellschaftlich unverantwortlich!
Die dem Artikel angefügten Randinformationen von Anita Blasberg sind in mehreren Punkten falsch: Zwangsgeld wird den Müttern routinemäßig auferlegt, wenn sie den Umgang verweigern. Das Geld ist meistens jedoch nicht einklagbar, weil die Frauen in der Regel an der Armutsgrenze leben. Androhung des Wechsels von Sorgerecht und Kind an den Kindsvater ist für die Mütter das Allerschlimmste und zwingt sie oft dazu, Umgängen zuzustimmen, die für das Kind nachweislich schädlich sind! Entzug des Sorgerechts und Überlassung des Kindes an den Vater ist bereits geschehen, und zwar gerade in solchen Fällen, in denen der Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes durch den Vater bestand und die Mütter sich verzweifelt bemühten, ihr Kind vor weiteren Schädigungen durch diesen Mann zu schützen!
Die Proksch-Studie wurde bereits einschlägig kritisiert (vgl. vamv). Praxisverbände und Anwältinnen berichten von hohem Anstieg der Streitigkeiten. Kontaktabbrüche zu Elternteilen bei einer guten Versorgung durch den betreuenden Elternteil sind als solche nicht verursachend für Schlafstörungen, Depressionen etc., sondern es sind immer akute Konfliktsituationen, die den betreuenden Elternteil und das Kind schwer belasten! Der Anstieg der gemeinsamen elterlichen Sorge von 20 auf 75 Prozent ist allein durch das Gesetz verursacht, das keine freie Entscheidung mehr vorsieht. Andersherum sind unter diesen Umständen 25 Prozent, in denen alleinige elterliche Sorge erstritten wird, sehr hoch! […] ANITA HEILIGER, München