Vermummungsgesetz in Frankreich: Verschleiertes Burka-Verbot

Ein neues Gesetz in Frankreich verbietet die Vermummung in der Öffentlichkeit. Betroffen davon sind zum Beispiel Demonstranten – vor allem aber trifft es Muslime.

Das Tragen einer Burka kann in Frankreich zukünftig teuer werden: 150 Euro kostet der Verstoß gegen das neue Gesetz. Bild: dpa

PARIS afp/apn | Die französische Nationalversammlung hat dem umstrittenen Verbot der Vollverschleierung muslimischer Frauen zugestimmt. In erster Lesung stimmten die Abgeordneten mit 336 zu einer Stimme für den entsprechenden Gesetzentwurf der konservativen Regierung.

Das Gesetz sieht ein Verbot jeglicher Art von Vermummung vor, etwa auch Gesichtsmasken bei Demonstrationen. Im September stimmt noch der Senat, die zweite Parlamentskammer, über das Gesetz ab, das kommendes Jahr in Kraft treten soll; auch der Verfassungsrat soll noch Stellung dazu beziehen.

Der Gesetzestext verbietet allgemein die Vermummung in der Öffentlichkeit und nicht nur von muslimischen Frauen getragene Schleier wie die Burka oder den Nikab. Wer gegen das Vermummungsverbot verstößt, soll künftig 150 Euro Strafe zahlen müssen. Alternativ oder zusätzlich kann die Teilnahme an staatsbürgerlichem Unterricht angeordnet werden. Ausgenommen von dem Verbot sind unter anderem Motorradhelme, Gesichtsmasken von Polizeibeamten und Verkleidungen an Karneval. Männern, die ihre Frauen zum Tragen von Schleiern zwingen, droht ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 30.000 Euro. Ist das Opfer minderjährig, so können sogar zwei Jahre Haft und 60.000 Euro Geldstrafe verhängt werden.

Das im Volksmund als Burka-Verbot bekannte Vorhaben sorgt seit Monaten für Diskussionen über Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Kritiker warnen, die Kluft zwischen strenggläubigen Muslimen und dem Rest der französischen Gesellschaft werde sich durch das Gesetz vertiefen. Auch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und die französische Bewegung gegen Rassismus und für Völkerfreundschaft (MRAP) lehnen das Verbot ab.

Bewirkt hat die Kritik bislang allerdings nur, dass jeder Verweis auf den Islam aus dem Gesetzestext getilgt wurde. Typisch muslimische Gewänder wie Burka oder Niqab werden nicht erwähnt.

Justizministerin Michèle Alliot-Marie erklärte, es gehe weder um Religion noch um Sicherheitsfragen. "Es ist eine Frage von Würde, Gleichheit und Transparenz", sagte sie vergangene Woche. In der Bevölkerung genießt das Gesetzesvorhaben Umfragen zufolge breite Unterstützung.

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