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■ Am RandeVermieter müssen auch im Sommer heizen

Köln (dpa) – Vermieter müssen bei einem Kälteeinbruch auch im Sommer die Heizung anstellen. Darauf hat der Deutsche Mieterbund gestern hingewiesen. Ist es in den Sommermonaten mehrere Tage hintereinander kalt, dann kann sich der Vermieter laut DMB nicht auf Vereinbarungen im Mietvertrag berufen, die seine Heizpflicht auf die sogenannte Heizperiode von Mitte September bis Mitte Mai beschränken. In vielen Mietverträgen sei allerdings eine Wartezeit festgelegt, was bedeute, daß der Vermieter selbst bei niedrigen Temperaturen die Heizung erst nach einigen Tagen anstellen müsse. Dann könne der Mieter die Zeit mit einem Elektroofen überbrücken.

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