: Verhandlung über NPD-Verbot
KARLSRUHE dpa ■ Das Verfahren zum Verbot der rechtsextremistischen NPD hat beim Bundesverfassungsgericht die erste Hürde genommen. Das Gericht gab in einem gestern veröffentlichten Beschluss bekannt, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumen wird. Die Anträge von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung seien weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet, entschieden die Richter. Ein Verhandlungstermin noch in diesem Jahr gilt jedoch als unwahrscheinlich. (Az.: 2 BvB 1/01, 2/01 u. 3/01 – 1. 10. 2001) In Schriftsätzen und Anlagenordnern greifen die drei Verfassungsorgane die Partei in mehreren Punkten an. Der Bundestagsantrag rückt die Verwandtschaft der NPD mit der NSDAP ins Zentrum. Regierung und Bundesrat weisen auf die Verbindungen der Partei zur Neonazi- und Skinheadszene hin.
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