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Vergleich bei Nennung von Stasi-Leuten

Berlin (dpa) – Im Rechtsstreit um die Nennung von Namen einfacher Stasi-Mitarbeiter ist es gestern vor dem Berliner Kammergericht zu einem Vergleich gekommen. Die grundsätzliche Frage blieb ungeklärt: Unter welchen Umständen dürfen Stasi-Mitarbeiter klar benannt werden? Der Name eines Klägers als Stasi-Mitarbeiter in dem Buch „Sicherungsbereich Literatur“ wird trotzdem zu lesen sein. Allerdings verpflichtete sich der Ch. Links Verlag, einige Sätze zu streichen und teils zu ergänzen.

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