■ GERICHTSURTEIL: Vergewaltigung: Ohne Kondom härtere Strafe
Karlsruhe (afp) — Männer, die eine Frau ohne Kondom vergewaltigen, können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs härter als bisher bestraft werden. (AZ: 1 StR 62/90) Der erste Strafsenat korrigierte die frühere Karlsruher Rechtsprechung, die die Art der Tatausführung bei der Strafzumessung unberücksichtigt ließ. Die Karlsruher Richter berücksichtigten nun die zusätzliche Gefahr der ungewollten Schwangerschaft und HIV- Infektion bei einer Vergewaltigung.
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