: Verfassungswidrigkeiten
■ Gericht gegen schwarze Wahlkreise
Washington (dpa) – In einer richtungweisenden Entscheidung hat der Oberste US-Gerichtshof am Donnerstag einen zur Repräsentation von Schwarzen künstlich geschaffenen Wahlkreis im Bundesstaat Georgia für verfassungswidrig erklärt. Nach dem mit 5:4 Stimmen getroffenen Richterspruch wurde erwartet, daß die Grenzen für mindestens zehn andere Wahlkreise in den USA neu gezogen werden müssen, in denen Schwarze oder Einwanderer aus Lateinamerika, die der Demokratischen Partei angehören, die Mehrheit halten.
Die Entscheidung wurde mit den Stimmen der konservativen Mehrheit des Obersten Gerichtshofs getroffen. Es geht dabei um die in der US-amerikanischen Politik umstrittene Praxis des „gerrymandering“, bei der Wahlkreisgrenzen festgelegt werden, um vor allem historisch diskriminierten Minderheiten eine angemessene Vertretung zu ermöglichen. Der Oberste Gerichtshof hatte diese Manipulation in der Vergangenheit grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt.
Der mehrheitlich schwarze Wahlkreis 11 in Georgia, um den es bei der Entscheidung ging, war nach der Volkszählung von 1990 von Georgias Staatsparlament geschaffen worden. Gleich einer Schlange erstreckt er sich von Savannah bis zum Stadtrand von Atlanta. Fünf weiße Wähler hatten im Januar 1994 gegen den neu geschaffenen Wahlkreis geklagt.
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