: Verfassungsrichter: Qualifikation soll zählen
Im Streit um die Neuwahl des Landesverfassungsgerichts forderten die Rechtsanwaltskammer und die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) gestern eine Besetzung der Verfassungsrichterposten nach Qualifikation und nicht nach Proporz. Die ASJ warnte vor einer parteipolitischen Instrumentalisierung der Gerichte. Sie weise den Anspruch der CDU zurück, das Vorschlagsrecht für fünf von neun Verfassungsrichtern und damit für mehr als die Hälte der Richter auszuüben, teilte der ASJ-Vorsitzende Claus Czujewicz mit. Dies widerspreche nicht nur den Mehrheitsverhältnissen im Abgeordnetenhaus, sondern sei auch unangemessen, weil die CDU bereits den letzten Präsidenten des Gerichts vorgeschlagen hatte. Nach Auffassung der ASJ müsse das Amt des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts nur nach Maßgabe der fachlichen und persönlichen Qualifikation und nicht „nach dem Besitz des CDU-Parteibuches“ besetzt werden. Das „Gerangel“ um die Postenbesetzung am Verfassungsgericht beklagte auch der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Kay-Thomas Pohl, gestern. Hier müsse Qualifikation entscheiden und nicht Proporz, forderte er. ADN, taz
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