■ Wahl 94: Verfassungsklage
Karlsruhe (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird die Rechtmäßigkeit der Bundestagswahlen von 1994 überprüfen. Die Verfassungsbeschwerde des Frankfurter Staatsrechtlers Hans Meyer gegen das Bundeswahlgesetz ging beim Zweiten Senat ein. Meyer moniert, daß die Union durch die Überhangregelung bei der letzten Wahl weniger Stimmen pro Parlamentssitz benötigte als die anderen Parteien. Durch die Überhangregelung habe die Union 1994 pro Mandat im Schnitt rund 3.600 Stimmen weniger für einen Parlamentssitz benötigt als die anderen Parteien. Wann sich der Senat mit der Beschwerde befassen wird, steht nicht fest.
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