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Verfassungsklage gegen Somalia-Einsatz

■ SPD will wieder mal nach Karlsruhe

Bonn (AFP) – Die SPD will Verfassungsklage gegen eine Entsendung bewaffneter Bundeswehr-Soldaten nach Somalia erheben. Über die Form dieser Klage werde seine Partei nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluß am nächsten Mittwoch entscheiden, sagte der SPD-Außenpolitiker Karsten Voigt gestern in Bonn.

Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) vertrat dagegen die Ansicht, selbst mit Blick auf den geplanten bewaffneten Begleitschutz für die 1.500 deutschen Soldaten bestünden keine verfassungsrechtlichen Hindernisse. Es handele sich um einen rein humanitären Einsatz.

Voigt sagte, auch die SPD sei für humanitäre Hilfe in Somalia. Sollte die Bundesregierung lediglich unbewaffnete Soldaten in das ostafrikanische Land schicken, werde es mit den Sozialdemokraten keine Probleme geben. Eine „Selbstschutzkomponente“ in Form bewaffneter Infanteristen verwandle den Einsatz aber in eine Blauhelm-Mission, die nach Auffassung der SPD nur nach einer Verfassungsänderung möglich ist. Nach dem Awacs-Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes „suchen die CDU-Leute im Kabinett geradezu krampfhaft nach Anlässen für bewaffnete Einsätze der Bundeswehr“, sagte Voigt. Damit provoziere die Union „den nächsten Verfassungsstreit“.

Bohl vertrat hingegen, auch die Soldaten hätten ein Recht auf Notwehr. Er habe keinen Zweifel daran, daß die FDP-Minister im Kabinett für den Somalia-Einsatz stimmen würden. Außerdem sei bei einer Kabinettsentscheidung im Dezember der UN ein deutsches Truppenkontingent für Somalia angeboten worden.

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