piwik no script img

Verfassungsklage gegen Finanznot?

Essen (ap) - Die Ruhrgebietsstädte wollen möglicherweise mit einer Verfassungsklage gegen die wachsende Finanznot ihrer Kommunen kämpfen. Der Bochumer Oberbürgermeister Heinz Eickelbeck sagte nach einer Gesprächsrunde der Oberbürgermeister der Ruhrgebietsstädte am Dienstag vor Journalisten in Essen, seine Stadt prüfe, „wieweit eine Verfassungsklage greifen kann“. Durch die Auswirkungen von Arbeitsförderungsgesetz und Bundessozialhilfegesetz sei das im Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden in Frage gestellt, sagte Eickelbeck zur Begründung. Die Ausgaben für die Sozialhilfe habe sich in allen Ruhrgebietsstädten in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich vervierfacht. Grund dafür sei die Neuregelung des Arbeitsförderungsgesetzes, das vielfach Arbeitslose aus der Sicherung durch die Bundesanstalt für Arbeit in die Sozialhilfe entlasse. Hier sei Quantität bereits in Qualität umgeschlagen, erklärte der Duisburger OB Josef Krings. 1982 habe seine Stadt noch sieben Millionen Mark für Sozialhilfe aufgewendet, 1987 seien es bereits 42 Millionen gewesen. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen