: Verfassungsklage der PDS
■ Sachsen-Anhalt soll mit Ausschreibung von Lehrer-Stellen gegen das Grundgesetz verstoßen haben
Magdeburg (adn) — Wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz und den Einigungsvertrag bei der Ausschreibung der Lehrerstellen in Sachsen-Anhalt erhob die PDS- Landtagsfraktion am Mittwoch Verfassungsklage gegen die Landesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In den zur Bewerbung für Lehrer in den Gymnasien ausgegebenen Fragebögen werde in grober Weise gegen die Artikel 1 bis 5 des Grundgesetzes verstoßen.
Es würden, so die Fraktion, Aussagen abgefordert, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Dazu gehörten beispielsweise Aussagen zu Aufgaben im Arbeitsverhältnis, zu Ehrungen und Auszeichnungen sowie über Ämter und Funktionen in Parteien und Massenorganisationen oder im System der DDR.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen