Verfassungsgericht: Mutter kann nicht Vater sein
Ein Berliner Transsexueller, der nicht als Mutter, sondern als Vater seines fünfjährigen Kindes anerkannt werden möchte, ist mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Beschwerde sei bereits im Mai ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen worden, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Der Kläger hatte sein Geschlecht von weiblich in männlich ändern lassen. Nach der Zuerkennung setzte er seine Hormone ab und wurde wieder fruchtbar. Durch Samenspende bekam er 2013 ein Kind. Vor Gericht wehrt er sich seither dagegen, dass ihn das Standesamt mit seinem früheren weiblichen Vornamen als Mutter ins Geburtenregister eingetragen hat. (Az. I BvR 2831/17) (dpa)
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