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Verfassungsgemäß

Christiane Schneider, verantwortliche Redakteurin des in Hamburg publizierten Angehörigen Infos, wurde gestern vom Amtsgericht vom Vorwurf der „Beschimpfung und Verächtlichmachung der Bundesrepublik“ freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, durch den Abdruck eines Redebeitrages der Ex-RAF-Gefangenen Gisela Dutzi, in dem diese faschistische Kontinuitäten in der BRD anprangert, den Staat „verunglimpft“ zu haben (taz berichtete). Richterin Weintraud urteilte hingegen, daß in dem Beitrag „nicht die verfassungsmäßige Ordnung“, sondern die „Verfassungswirklichkeit“ gegeißelt worden sei.

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