: Verfassungsbeschwerde abgelehnt
DDR-BODENREFORM
Karlsruhe (dpa) - Eine von einem Bundesbürger gegen den Einigungsvertrag eingelegte Verfassungsbeschwerde ist von einer Vorprüfungskammer des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen worden. Die von dem aus Bayern stammenden Kläger eingelegte Beschwerde richtet sich gegen die im Vertragswerk vorgesehene Anerkennung der Bodenreform in der Zeit von 1945 bis 1949 auf DDR-Gebiet. Aktenzeichen: 2 BvR 1150/90
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