: Verfassung modern -betr.: Verfassungsänderung
Betr.: Verfassungsänderung
Die bisher gültige Regelung in der Landesverfassung, daß es zu ihrer Änderung eines Volksentscheids bedarf (als Ausnahme: Einstimmigkeit in der Bürgerschaft), wird in der offiziellen Darstellung mit dem Makel belegt, „sie habe dafür gesorgt, daß beabsichtigte Verfassungsänderungen wegen des umständliche Verfahrens im Ansatz steckengeblieben sind“ und daß deswegen „eine Reform der Landesverfassung unterblieb“. Es wird auch gesagt, daß „eine moderne Landesverfassung Veränderungen in der Gesellschaft und Erfahrungen aus der politischen Arbeit zugänglich sein (muß)“. Damit wird behauptet, unsere Verfassung sei unmodern und Veränderungen nicht zugänglich, sie sei eben unpraktisch.
Selbstverständlich ist die Verfassung Änderungen zugänglich, nur wird der Weg dorthin, der Volksentscheid, die Beteiligung des Volks, offensichtlich als lästige Hürde gesehen, die der parlamentarischen Arbeit im Wege steht. Nirgendwo wird die Frage beantwortet, warum denn bislang geplante Verfassungsänderungen nicht dem Volk zur Entscheidung vorgelegt wurden. Vielleicht wurde geargwöhnt, der Souverän könne sich negativ entscheiden.
Zwar sind in den vorgeschlagenes Verfassungsänderungen Erleichterungen in der Bürgerbeteiligung vorgesehen, doch die Regelung, daß für eine Verfassungsänderung künftig nur noch die 2/3-Mehrheit in der Bürgerschaft nötig ist, hebelt die Mitwirkung des Volkes an zentraler und grundsätzlicher Stelle aus. Zwar kann in Zukunft noch das Volk befragt werden, muß aber nicht. Und da es ja so „umständlich“ ist und unpraktisch (und vor allen Dingen unmodern), kann man sich vorstellen, daß die Abgeordneten nur zu gern bereit sein werden, einen Volksentscheid herbeizuführen. Die Wahrscheinlickeit ist groß, daß das Kreuzchen, das die Bremerinnen und Bremer am Sonntag beim Volksentscheid machen, das letzte gewesen ist.
(Die Zitate sind aus der Informationsbroschüre der Bremischen Bürgerschaft).
Thomas Kollande-Emigholz
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