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Verfahren nach VergewaltigungsprozessKachelmanns Ex-Geliebte muss zahlen

Wettermoderator Jörg Kachelmann hat Schadenersatz von seiner Ex-Geliebten gefordert. Sie habe ihn bewusst falsch angezeigt. Das OLG Frankfurt gibt ihm Recht.

Im Gerichtssaal in Frankfurt: Jörg Kachelmann zwischen seinen zwei Anwälten Foto: dpa

Frankfurt/Main dpa | Fünf Jahre nach dem Freispruch im Vergewaltigungsprozess hat Wettermoderator Jörg Kachelmann im Zivilverfahren gegen seine Ex-Geliebte einen großen Erfolg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied am Mittwoch, dass Claudia D. Anfang 2010 ihren einstigen Liebhaber „vorsätzlich und wahrheitswidrig“ der Vergewaltigung bezichtigt habe. Die Journalistin wurde daher rechtskräftig dazu verurteilt, Kachelmann medizinische Gutachten in Höhe von rund 7.100 Euro zu erstatten.

Diese waren für seine Verteidigung angefallen, nachdem Kachelmann im März 2010 nach der Strafanzeige von Claudia D. am Frankfurter Flughafen festgenommen und in Untersuchungshaft gekommen war.

Das OLG zeigte sich überzeugt, dass sich Claudia D. die Verletzungen durch die angebliche Vergewaltigung selbst zugefügt habe. Der Senat stützte sich dabei auf das Gutachten des Frankfurter Rechtsmediziners Marcel Verhoff.

Claudia D. hatte angegeben, ihr Ex-Geliebter habe sie in der Nacht zum 9. Februar 2010 mit dem Messer am Hals ins Schlafzimmer gezerrt und vergewaltigt. Das Bild der Verletzungen spreche insgesamt dafür, dass Claudia D. sich diese selbst zugefügt habe, heißt es im Urteil. Beim angeblich benutzten Küchenmesser sei auch keine DNA von Kachelmann gefunden worden. Hinweise auf Abwischspuren gebe es auch nicht.

Viele Widersprüche

Claudia D. habe sich in ihren Aussagen in viele Widersprüche verstrickt, stellte das OLG fest. Eine „Autosuggestion“ – die Einbildung einer Vergewaltigung – schloss das OLG bei Claudia D. aus. Dies hatte das Landgericht Frankfurt in erster Instanz noch für denkbar gehalten und daher die Klage Kachelmanns abgewiesen.

Kachelmanns Ex-Geliebte habe mit ihrer falschen Strafanzeige „rechtswidrig und schuldhaft“ gehandelt, stellte das OLG in der 33 Seiten langen Urteilsbegründung weiter fest. Sie sei mit „direktem Vorsatz“ und „krimineller Energie“ vorgegangen. Als Motiv komme Rache in Frage, da Kachelmann auch andere Frauen hatte und die Beziehung habe beenden wollen.

„Armselige, feige Frauenverächter“

Nach der Entscheidung zeigte sich Kachelmann „dankbar“ für das Urteil. Es stehe nun zweifelsfrei fest, dass er wegen der falschen Beschuldigungen „Opfer eines Verbrechens“ geworden sei. Nach dem Freispruch in Mannheim im Mai 2011 seien Restzweifel geblieben. Nun habe er das Vertrauen in die deutsche Justiz zurückerhalten. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn wies darauf hin, dass wegen der Falschaussage, die zur U-Haft für Kachelmann führte, die Staatsanwaltschaft Mannheim oder Frankfurt aktiv werden könnten.

Claudia D. sprach von einem „Justizskandal“. Ihr vorzuwerfen, sie habe die Vergewaltigung nur erfunden, sei „ein katastrophales Fehlurteil“ eines „rein männlich besetzten Senats“, sagte sie in einer Erklärung, die sie verlas. Mit dem Urteil solle im „männerbündischen Täterstaat Deutschland“ ein Exempel statuieret werden, da Frauen im Kampf gegen sexuelle Gewaltattacken mutiger geworden seien. Die Richter nannte sie „armselige, feige Frauenverächter“.

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8 Kommentare

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  • Ich denke dieses Urteil hat nicht nur Herrn kachelmann sondern auch mir und vielen anderen den Glauben an die deutschen Gerichte wieder zurück gegeben.

  • "Die Journalistin wurde daher rechtskräftig dazu verurteilt."

     

    Nein, §544/5 ZPO:(5) Die Einlegung der Beschwerde hemmt die Rechtskraft des Urteils.

  • Wenigstens haben hier die Minister Maas und die Ministerin Schwesig nicht voreilig und vorlaut Partei gegen das rechtstaatliche Gericht ergriffen. Es wäre allerdings Zeit für eine Entschuldigung. Denn schliesslich hat hier nicht nur eine Frau mit Lügen eine Falschanzeige gemacht sondern haben Medien und Gerichte dies zum Anlass genommen wider besseren Wissens das Leben von Herrn Kachelmann zu zerstören. Herr Kachelmann hat auch ein kein Millionenschweres Vertragsangebot eines TV-Senders in der Tasche. Er leidet vielmehr immer noch unter dem Stigma.

  • meines Erachtens äußert sich Claudia D. sexistisch, wenn sie die Richter auf ihr Geschlecht reduziert und deren Sachargumente (weder Spuren von Kachelmann am Messer noch Abwischspuren) nicht beachtet. Es ist nicht so, dass Männer immer Männern glauben und Frauen als Lügnerinnen darstellen, wie Frau D. es meines Erachtens unterstellt.

    • @Dr. McSchreck:

      Naja, vor allem hat sie Frauen natürlich mit ihrer Falschanschuldigung mal gründlich gefickt. Jeder Men's-Rights-Aktivist in Deutschland zeigt jetzt einfach nur auf diesen Fall um zu "beweisen" wie gerne diese verschlagenen Weibsbilder Vergewaltigungsvorwürfe benutzen, um unbescholtenen Männern zu schaden. Da braucht's keine Statistiken mehr.

  • Nanu...kein Medienaufschrei, keine Proteste, keine Forderungen nach härteren Bestrafungen für falsche Vergewaltigungsvorwürfe...

    Er ist eben nur ein Mann, er muss es einfach wegstecken