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Verfahren im Fall Joseph eingestellt

DRESDEN rtr/ap ■ Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Verfahren im Fall des ertrunkenen Joseph aus Sebnitz eingestellt. Nach umfangreichen Ermittlungen könne ausgeschlossen werden, dass der damals Sechsjährige 1997 durch Fremdverschulden in der Badeanstalt von Sebnitz ums Leben gekommen sei, teilte die Behörde gestern mit. Vielmehr sei von einem Badetod auszugehen, hieß es. Auch ein rechtsmedizinisches Gutachten, das die Staatsanwaltschaft im November in Auftrag gegeben hatte, ergab keine Anhaltspunkte für einen gewaltsamen Tod.

Die Eltern des Jungen hatten jedoch vermutet, das Kind sei vor den Augen zahlreicher Badegäste von Neonazis ertränkt worden. Sebnitz war daraufhin international in die Schlagzeilen geraten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin gegen Josephs Eltern wegen des Verdachts der Anstiftung zur Falschaussage.

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