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Verfahren gegen Kolbow eingestellt

Düsseldorf (taz) - Das Verfahren gegen den SPD–Bundestagsabgeordneten Walter Kolbow vor dem 4. Staatsschutzsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist zu Ende. Das Gericht folgte dem Antrag von Bundesanwaltschaft und Verteidigung und stellte das Verfahren gegen den des Geheimnisverrats angeklagten Abgeordneten gegen Zahlung einer Geldbuße von 20.000 DM ein. Zuvor hatte Kolbow eingestanden, mit der Weitergabe des geheimen Bundeswehrplanes an die Münchner „Report“–Redaktion „einen Fehler“ begangen zu haben. Die Inhalte seien jedoch vor der Weitergabe dank Kolbow mindestens zwölf Journalisten bekannt gewesen. Aus diesem Grunde stimmte auch die Bundesanwaltschaft der Einstellung zu. Zwar habe ein Geheimnisverrat vorgelegen, doch die „persönliche Schuld des Angeklagten“ müsse heute anders bewertet werden als zur Zeit der Anklageerhebung, denn damals sei man von Kolbow als „Einzeltäter“ ausgegangen. Die Beweisaufnahme habe aber erbracht, so die Ankläger, daß eine Vielzahl von Geheimnisträgern aus Parlament und Behörden, eventuell auch „höherer Coleur“, in hohem Maße unredlich gehandelt hätten. Kolbow habe sich zudem in einem Umfeld bewegt, wo eine Art „sportlicher Wettbewerb“ getrieben worden sei, um als erster an das Dokument zu gelangen. Das Exemplar Nr. 109 des Geheimplans, nicht Kolbows Exemplar, ist bis heute verschollen. Es ist entweder im Verteidigungsministerium oder während einer Haushaltsausschußsitzung abhanden gekommen. J.S.

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