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Verfahren eingestellt

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt nicht weiter gegen die „Scientology Kirche“. Das Verfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist „mangels tatsächlicher Anhaltspunkte“ eingestellt, bestätigte ein Sprecher der Anklage gestern. Die „Feststellung kriminogener Strukturen“ bedeute nicht zugleich das Vorliegen einer kriminellen Vereinigung. Trotzdem rücke man nicht von der Einschätzung der Staatsanwaltschaft München ab. Diese hatte festgestellt, daß „Ideen, Ziele und Praxis der Scientology-Organisation in vieler Hinsicht nicht mit der Wertordnung des Grundgesetzes vereinbar seien“.

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