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Verfahren eingestellt

Gegen das schleswig-holsteinische Pressegesetz soll das Knast-Magazin Rote Hilfe formalrechtlich verstoßen haben, hatte die Kieler Staatsanwaltschaft befunden, weil im Impressum des Blattes die Vornamen der presserechtlich Verantwortlichen abgekürzt waren (taz berichtete). Gestern wurde das Verfahren vor dem Kieler Amtsgericht wegen Verjährung eingestellt, da die Staatsanwaltschaft formalrechtlich nicht ganz auf der Höhe gewesen war: Sie hatte die Anklage nicht fristgerecht erhoben. Die Kosten des Verfahrens zahlt die Landeskasse.

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