Verbraucherschutz im Internet: US-Behörde will "Do-not-track"-Liste

Eine US-Verbraucherschutzbehörde plant, gegen personalisierte Werbeanzeigen im Internet vorzugehen. Mit einem neuen Widerspruchsverfahren sollen Nutzer leichter "nein" sagen können.

Soll nach dem Willen der Politik einfacher werden: Von Werbekunden unerkannt Surfen. Bild: streichholz / photocase.com

WASHINGTON/BERLIN taz | Ein wenig in einem Online-Shop gestöbert und über Tage und Wochen begegnen einem in der Folgezeit Anzeigen des entsprechenden Shops auf Internetseiten, die damit gar nichts zu tun haben. Sogar die näher betrachteten Gegenstände tauchen in den Anzeigen auf. Das ist nicht auf einen Zufall zurückzuführen, sondern auf so genanntes "Tracking".

Beim "Tracking" werden die vom Nutzer besuchten Seiten protokoliert und für Werbezwecke ausgewertet. Häufig geschieht dies, ohne dass die beobachtete Person darüber Bescheid weiß. Dagegen sollen sich Internetnutzer nun besser schützen können, fordert die Federal Trade Commision (FTC), eine Verbraucherschutz-Behörde in den USA. Sie schlägt vor, eine "Do-not-track-Liste einzuführen, berichtet die New York Times. Auf der Liste könnten sich Nutzer eintragen und dadurch dem Tracking von vorne herein widersprechen.

Eine ähnliche Liste gegen Telefonanrufe gibt es in den USA bereits. In Deutschland existiert die Robinsonliste, die vor ungewollter Postwurf-Werbung schützen soll. Sollte eine solche Liste für das Online-Tracking eingeführt werden, könnte sie die Werbebranche im Internet empfindlich treffen.

"Wir würden gerne sehen, dass die Firmen deutlich schneller daran arbeiten, die Entscheidungsmöglichkeiten für Nutzer einfacher zu machen", zitiert die US-Zeitung Jon Leibowitz, den Vorsitzenden der FTC. Häufig seien jedoch auch dritte Parteien involviert.

Um sich gegen Tracking zu schützen, müssen Internetnutzer bislang Funktionen zum "anonymen Surfen" nutzen, wie sie die meisten Browser anbieten. Ein Widerspruch gegen Werbeanzeigen mit bereits erhobenen Daten ist häufig versteckt oder kompliziert und manchmal nur im Nachhinein möglich.

Die 79-Seiten langen Empfehlungen der FTC wurden von den Browser-Entwicklern zurückhaltend aufgenommen. Sie sagten, sie unternähmen bereits Anstrengungen, die Privatsphäre ihrer Nutzer zu schützen. Google verwies auf vereinfachte Datenschutzbestimmungen.

Harvey Anderson von Mozilla, dem Unternehmen das den Browser Firefox betreibt, kommentierte den Vorschlag des FTC in einem Blogpost. Er sehe darin einige Übereinstimmungen mit der Firmen-Philosophie von Mozilla. Man werde die Schrift gründlich prüfen. Auch Microsoft sieht sich im Schutz der Privatsphäre nicht unter Zugzwang: Man sei in diesem Aspekt der Konkurrenz voraus.

Auch in Deutschland gibt es aktuell Bemühungen den Datenschutz im Internet auszubauen. Hier ist eine zentrale Anlaufstelle im Gespräch, allerdings für Widersprüche gegen die Nutzung von Geodaten sowie gegen die Veröffentlichung von Bildern von Personen, Autos und Häuserfassaden in Diensten wie Google Street View.

In eine ähnliche Richtung wie der Vorschlag aus den USA zielt ein Gesetz, an dem das Innenministerium arbeitet. Dieses soll es Internetdiensten verbieten, gezielt Daten zu Personen zu sammeln und zu veröffentlichen, die "ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben können".

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