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Archiv-Artikel

in kürze ZU LAUTE ROCKMUSIK Veranstalter haftet

Für einen Hörschaden nach einem Bon-Jovi-Konzert muss der Veranstalter einer Besucherin 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Außerdem zahlt er die Behandlungskosten. Das geht aus einem Zivilurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor (Az.: 6 O 4537/04). Die Frau hatte eine Innenohrschädigung erlitten. (dpa)