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Archiv-Artikel

Vatermord

Nach dem Mord an seinem Vater im Jahr 2004 muss der 20 Jahre alte Täter endgültig in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte jetzt die Entscheidung der Jugendschwurkammer des Hamburger Landgerichts und lehnte die Revision des Sohnes als unbegründet ab. Er hatte den schlafenden 52-Jährigen im Januar 2004 mit 13 Messerstichen in die Brust und Hammerschlägen auf den Kopf getötet.