■ Telegramm: Väter können gegen Abtreibung klagen
Köln (epd) – Werdende Väter können einer neuen Studie zufolge erfolgreich gegen den Abbruch einer zumutbaren Schwangerschaft klagen. Zu diesem Ergebnis komme der Rechtswissenschaftler Matthias von Kaler, teilte die Kölner Universität mit. Nach Ansicht des Juristen ist das ungeborene Leben grundrechtsfähig und somit im Sinne des Zivilrechts rechtsfähig. Die elterliche Fürsorgepflicht beginne nicht erst ab der Geburt des Kindes, sondern schon mit der Kenntnis von der Schwangerschaft.
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