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Archiv-Artikel

in kürze SCIENTOLOGY ABGEWIESEN VS darf beobachten

Der Bundesverfassungsschutz darf Scientology weiter observieren. Das Kölner Verwaltungsgericht wies eine Klage der umstrittenen Organisation gestern ab. Es gäbe Anhaltspunkte, dass Scientology Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien. (Az.: 20 K 1882/03) (dpa)