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VS darf V-Leute verschweigen

DRESDEN ap ■ Sachsens Verfassungsschutz muss in einem Prozess gegen Rechtsextremisten die Namen von V-Leuten nicht preisgeben. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Dresden. Andernfalls wäre die Arbeit des Geheimdienstes nachhaltig beeinträchtigt, so die Richter. Mit der Entscheidung wiesen sie die Klage von drei Männern ab, die mit vier weiteren unter anderem wegen Mitgliedschaft bei den verbotenen „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) vor dem Landgericht Dresden angeklagt sind. (Az: 7 K 1894/02, 7 K 1900/02,7 K 2094/02)